Rainerstraße 8
4910 Ried im Innkreis
Montag – Freitag:
08:00 – 12:00 Uhr
15:00 – 18:00 Uhr
Mail: office@yo-yo.at
Festnetz: 07752 -88813
Bitte folgende Unterlagen zum Anmelden ins Büro mitnehmen:
Zunächst müssen alle erforderlichen Unterlagen für die Anmeldung im Führerscheinregister abgegeben sein:
Weiters muss die Theorie abgeschlossen sein – je nach Klasse (zB beim B-Führerschein 6 Abende Grundkurs und 4 Abende B-spezifischer Kurs)
ACHTUNG! Wir haben 100% Anwesenheitspflicht beim Kurs!
Wenn du PRÜFUNGS-bereit bist und die theoretische Prüfung positiv abgeschlossen wurde.
Es gibt natürlich eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestausbildung , die eingehalten werden muss. Dein Fahrlehrer bespricht mit dir deinen Lernfortschritt und plant mit dir deinen Prüfungsantritt.
Du musst auch das jeweilige Prüfungsalter erreicht haben! z.B beim BL17-Führerschein – 17 Jahre, beim B-Führerschein 18 Jahre! keine vorzeitige Prüfung möglich!)
bei der Computerprüfung:
bei der praktischen Prüfung:
Bei der Computerprüfung stehen folgende Sprachen zur Verfügung:
Die praktische Prüfung findet grundsätzlich in DEUTSCH statt. Die Verständigung mit dem Prüfer sollte möglich sein! (Wegbeschreibungen – Fahrzeugerklärungen !)
GRUNDSÄTZLICH 18 Monate!
Leider sind die gesetzlichen Bestimmungen etwas verwirrend. Ab dem letzten KURS und/oder der letzten FAHREINHEIT sind 18 Monate anzurechnen. Innerhalb dieser Zeit müssen die Prüfungen abgeschlossen werden.
z. B. Kursende: 15.01.2020
Das selbe gilt natürlich auch für die Fahreinheiten!
Diese 18-Monats-Frist gilt auch:
Bei Fragen stehen wir dir im Büro gerne zur Verfügung.
Laut gesetzlichen Vorschriften kann eine Person nur einmalig Privatfahrten beantragen.
Solltest du also nicht innerhalb deiner 18-monatigen Frist mit deinen Privatfahrten fertig werden – musst du auf deinen Begleiter verzichten und die Ausbildung mit deinem Fahrlehrer beenden.
(gilt auch für Wiederholer! Ü-Taferl/L17-Taferl nur 1x pro Person beantragbar)
Maximal 2 Begleiter können zur Verfügung stehen. Diese werden in einem dafür vorgeschriebenen Antrag angegeben und von der BH überprüft.
Voraussetzung für den Begleiter:
Bis zur praktischen Prüfung und mit einem gültigen Bescheid darf man in GANZ Österreich fahren (Stadt-Freiland-Autobahn)!
Bitte IMMER die notwendigen Papiere mitnehmen!
Nach der bestandenen praktischen Prüfung dürfen alle Personen über 18 auch im Ausland fahren. Personen die die L17-Lenkberechtigung besitzen, dürfen in Österreich und in Deutschland, Großbritannien, Dänemark und Nordirland fahren. Ab 18 Jahre dürfen auch L17-Führerscheinbesitzer im übrigen Ausland fahren.
Grundsätzlich können wir davon ausgehen, dass in Österreich alle im Verkehrsraum befindlichen Fahrzeuge verkehrs-und betriebssicher sind!
Deshalb kann jedes Fahrzeug der Klasse B – auch Automatik – zu Übungsfahrten genutzt werden, solange der Zulassungsbesitzer einverstanden ist.
(Achtung bei Firmen- und Leasingfahrzeuge! Versicherungsauflagen beachten)
Die praktische Prüfung sollte nicht mit einem Automatik-Fahrzeug gemacht werden – da sonst der Führerschein auf Automatik eingeschränkt wird.